Antworten auf häufige Fragen
Sie finden hier Fragen und Antworten zu den einzelnen Planungsbereichen sowie zum Planungsprozess insgesamt. Wenn Sie Fragen haben, die hier noch nicht beantwortet sind, melden Sie sich gerne: Entweder über das Formular auf dieser Website, als Mail oder rufen Sie uns an. Alle Antworten – auch auf Fragen aus den Informationsveranstaltungen – stellen wir hier soweit möglich ein.
Bei einem Stadtumbauprozess handelt es sich um einen langjährigen Prozess von 5-10 Jahren. In diesem werden verschiedene Maßnahmen, die in einem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) zusammengefasst sind, umgesetzt. Die Umsetzung erfolgt in einzelnen Abschnitten und ist in weiten Teilen auch von der Verfügbarkeit von Fördermitteln abhängig.
Der Umbau der Wittener Straße und Alten Wittener Straße wie auch die Schaffung einer Verbindungsachse stellt ein komplexes Planungsvorhaben dar, in das viele städtische Stellen und weitere Fachleute einbezogen sind. Die besondere Herausforderung liegt darin, einen qualitätvollen Umbau zu erreichen, in den die Vielzahl fachlicher Vorgaben, Ziele und Rahmenbedingungen einfließt. Dies sind beispielsweise vorhandene Leitungen im Erdreich, bestehende Grünstrukturen/Bäume sowie die Anforderungen der unterschiedlichen Verkehrsträger. Ebenso soll der Umbau eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität für die Menschen erreichen, die in Laer Wohnen und Arbeiten.
Es ist zunächst eine erste Vorplanung ausgearbeitet worden, die auf Grundlage der Vorgaben der städtebaulichen Rahmenplanung, der grundsätzlichen Ziele und Handlungsfelder sowie der Rahmenbedingungen des Bestands (u.a. Leitungen und Baumstandorte) entwickelt worden ist. Soweit planerisch und technisch möglich, werden die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung bei der Ausarbeitung der konkreten Entwurfsplanung eingearbeitet.
Alle im Prozess eingebrachten Anregungen werden dokumentiert und zusammengefasst. Auf der Basis der Entwurfsplanung werden die Bürger*innen darüber informiert, wie die einzelnen Anregungen aufgenommen wurden bzw. aus welchen Gründen sie nicht aufgenommen werden konnten.
Im Bereich der Alten Wittener Straße gibt es insgesamt größere Spielräume für die Gestaltung und Anpassung der Planung im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Hier ist im Zusammenhang mit der konkreten Ausführungsplanung ein Gestaltungsworkshop geplant, bei dem Vorschläge zu konkreten Nutzungen und Gestaltungen (Sitzelemente, Radabstellanlagen, Spielpunkte, Urban Gardening, künstlerische Gestaltung) entwickelt werden sollen.
Alle im Prozess eingebrachten Anregungen werden dokumentiert und zusammengefasst. Auf der Basis der Entwurfsplanung werden die Bürger*innen darüber informiert, wie die einzelnen Anregungen aufgenommen wurden bzw. aus welchen Gründen sie nicht aufgenommen werden konnten.
Im Bereich der Alten Wittener Straße gibt es insgesamt größere Spielräume für die Gestaltung und Anpassung der Planung im Rahmen der Bürgerbeteiligung. Hier ist im Zusammenhang mit der konkreten Ausführungsplanung ein Gestaltungsworkshop geplant, bei dem Vorschläge zu konkreten Nutzungen und Gestaltungen (Sitzelemente, Radabstellanlagen, Spielpunkte, Urban Gardening, künstlerische Gestaltung) entwickelt werden sollen.
Der genaue Beginn der Baumaßnahmen steht noch nicht fest. Der Bauzeitenplan für den Umbau der Wittener Straße wird mit den Zeitplänen für die laufenden bzw. geplanten Baumaßnahmen im Umfeld (Fertigstellung der Querspange, Umbau des Kreuzung-Anschlusspunktes Universitätsstraße/Nordhausenring sowie Umbau des Opelrings) abgestimmt.
Diese Fragestellung wird mit in die Planung des konkreten Bauablaufs genommen und kann in der Detaillierung zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Baubedingte Umleitungen und Störungen des Verkehrsflusses sowie Änderungen der Verkehrsbelastungen in umliegenden Gebieten können bei großen Straßenbauvorhaben in aller Regel nicht vermieden werden. Die Stadt Bochum und die beteiligten Partner werden jedoch die Beeinträchtigungen auf ein notwendiges Maß reduzieren.
Langfristig wird die Straßenbahnhaltestelle „Laer-Mitte“ von der Verbindungsachse aus ebenerdig erreichbar sein, die MARK 51°7 mit Laer verbindet. Hier ergibt sich eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit insbesondere für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, aber auch für Menschen mit Kinderwagen etc. Auch während des Brückenabrisses wird eine Erreichbarkeit der Straßenbahnhaltestelle gewährleistet.
Eine Stadtstraße ist zunächst eine Straße, die innerorts verläuft. Im Zusammenhang mit diesem Projekt wird darunter verstanden, dass die Straße, die heute ohne Randbebauung wie ein Autobahnzubringer wirkt, zukünftig einen städtischen Charakter bekommt. Sie wird an beiden Seiten entlang der Straße mit Baukörpern gefasst und erhält ein sog. Multifunktionsband mit Geh- und Radwegen sowie Grün- und Aufenthaltsbereiche.
Die Wittener Straße hatte bisher überwiegend eine Funktion als Durchgangsstraße und Autobahnzubringer. Ein Zugang zum OPEL-Werk 1 war nur an den Zufahrten vorgesehen und überwiegend auf Autofahrer ausgerichtet. Zum Stadtteil Laer stellt die Straße eine optische Barriere da und auch die Überquerung ist nur eingeschränkt möglich.
Mit dem Umbau wird das Ziel verfolgt, den Stadtteil Laer mit der neuen Entwicklungsfläche MARK 51°7 über die Wittener Straße hinweg zu verbinden und eine gestalterische Neufassung und Neudefinition der Wittener Straße im Sinne einer Stadtstraße zu erreichen. Auch die ebenerdige Anbindung der Straßenbahnhaltestelle „Laer-Mitte“ stellt eine deutliche Qualitätsverbesserung dar.
Mit dem Umbau wird das Ziel verfolgt, den Stadtteil Laer mit der neuen Entwicklungsfläche MARK 51°7 über die Wittener Straße hinweg zu verbinden und eine gestalterische Neufassung und Neudefinition der Wittener Straße im Sinne einer Stadtstraße zu erreichen. Auch die ebenerdige Anbindung der Straßenbahnhaltestelle „Laer-Mitte“ stellt eine deutliche Qualitätsverbesserung dar.
Ja, das ist geplant. Genaue Abstimmungen dazu laufen derzeit zwischen den Planungsbeteiligten. Generell trägt die Begrünung zum Erscheinungsbild als Stadtstraße bei, leistet aber auch einen stadtklimatischen Beitrag.
Es ist geplant, die Straßenbreite auf eine sog. überbreite Fahrbahn mit 5,50 m Breite zu reduzieren und so Platz für Fuß- und Radverkehr zu schaffen. PKWs können diese Fahrbahn trotzdem mit zwei Fahrzeugen nebeneinander befahren. Diese Änderung befindet sich aktuell in der verkehrstechnischen Prüfung.
Ursprünglich war die Beibehaltung der Vierspurigkeit geplant. Die Prüfung der vorliegenden Verkehrsgutachten hat aber gezeigt, dass ein behutsamer Rückbau auf eine überbreite Fahrbahn im Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt mit der Alten Wittener Straße bis zum Knotenpunkt mit der Dannenbaumstraße möglich ist – vorbehaltlich einer noch ausstehenden verkehrstechnischen Prüfung. Durch diese Maßnahme kann der erforderliche Platz für den Fuß- und Radverkehr gewonnen werden – dieses setzt ein deutliches Zeichen für den Mobilitätswandel. Gleichzeitig wird auch das Ziel einer engeren Verbindung zwischen Laer und MARK 51°7 hierdurch besser erreicht, da die Fahrbahn in ihrer optischen Wirkung reduziert wird.
In Richtung Innenstadt wird – ergänzend zu den bestehenden Knotenpunkten Alte Wittener Straße/Suttner-Nobel-Allee und Dannenbaumstraße – die Suntumer Straße direkt an die Wittener Straße angebunden sowie ggf. eine weitere Ausfahrt für den zukünftigen Einzelhandel realisiert. Es ergeben sich somit 2 neue Anbindungen.
Stadtauswärts in Richtung Langendreer wird es – ergänzend zum bestehenden Knotenpunkt Dannenbaumstraße und der bestehenden Einfahrt zu Hardeck – neu eine Anbindung der zukünftigen Suttner-Nobel-Allee (Knotenpunkt Alte Wittener Straße), Anbindungen an zwei Parkhäuser sowie eine Anbindung für eine Flächenentwicklung südlich des Möbelhauses und eine zusätzliche Anbindung zwischen der Suttner-Nobel-Allee und der Autobahnzufahrt geben. Somit werden insgesamt 5 neue Anbindungen geschaffen.
Stadtauswärts in Richtung Langendreer wird es – ergänzend zum bestehenden Knotenpunkt Dannenbaumstraße und der bestehenden Einfahrt zu Hardeck – neu eine Anbindung der zukünftigen Suttner-Nobel-Allee (Knotenpunkt Alte Wittener Straße), Anbindungen an zwei Parkhäuser sowie eine Anbindung für eine Flächenentwicklung südlich des Möbelhauses und eine zusätzliche Anbindung zwischen der Suttner-Nobel-Allee und der Autobahnzufahrt geben. Somit werden insgesamt 5 neue Anbindungen geschaffen.
Der vorgestellte Umbau bezieht sich auf den Bereich vom Werner Hellweg stadtauswärts.
Die drei Straßenbahnhaltestellen Dannenbaumstraße, Laer Mitte und MARK 51°7 decken jeweils eigene Einzugsbereiche ab, die aufgrund ihrer baulichen Dichte, der Bevölkerungs- und Beschäftigtenzahl sowie des Einzugsbereichs benachbarter ÖPNV-Haltestellen den Bedarf eines (hochwertigen) ÖPNV-Anschlusses rechtfertigen.
Dies wäre mit einem größeren Umbau möglich, ist allerdings mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Bogestra möchte die Gleise in diesem Bereich nicht umplanen – auch weil der vorhandene separate Gleiskörper zu einer flüssigeren Abwicklung des Schienenverkehrs führt.
Zum aktuellen Zeitpunkt ist die Planung der Grünflächen noch nicht soweit entwickelt, dass konkrete Arten und Standorte festgelegt sind. Dies wird im Zuge der Konkretisierung der Planung geschehen und es werden dann Pflanzen ausgewählt werden, die einen hohen Wert beispielsweise für Insekten und Vögel haben. Dabei wird es sich überwiegend um heimische Pflanzen handeln.
Die Trennung der Straße bezieht sich lediglich auf den Autoverkehr. Dagegen wird die Vernetzung im Stadtteil für den Fuß- und Radverkehr durch diese Maßnahme verbessert, ebenso wie die Wahrnehmbarkeit und Anbindung des Lahariplatzes.
Grundsätzlich ja, dies entspricht jedoch auch der zukünftigen Bedeutung der Straßen und Verbindungswege. Der Planbereich ab „Am Kreuzacker“ in Richtung Norden soll deutlich verkehrsberuhigt mit hoher Aufenthaltsqualität gestaltet werden. Die Gestaltungselemente werden aber stimmig gewählt, so dass sich eine einheitliche und abgestimmte Gestaltungsidee mit klarer Zonierung ergeben wird.
Der südliche Bereich der Alten Wittener Straße vom Fastfood-Restaurant in Richtung Langendreer ist erst vor kurzer Zeit umgestaltet worden.
Der südliche Bereich der Alten Wittener Straße vom Fastfood-Restaurant in Richtung Langendreer ist erst vor kurzer Zeit umgestaltet worden.
Für die Entwicklung von MARK 51°7 wurden verschiedene Verkehrsuntersuchungen durchgeführt, bspw. im Rahmen der dortigen Bebauungsplanverfahren, die auch die verkehrlichen Auswirkungen auf den Stadtteil Laer berücksichtigt haben. Die nun neu entwickelten Vorschläge für den Umbau der Wittener Straße und Alten Wittener Straße konnten dort noch nicht einfließen, da die Gutachten zu dem Zeitpunkt schon abgeschlossen waren.
Das für die Umplanung der Wittener Straße beauftragte Büro Lindschulte konnte nachweisen, dass die Grenzwerte der Streckenbelastungen für eine überbreite Fahrspur je Richtung eingehalten werden. Die Gestaltung der großen Knotenpunkte mit dem Werner Hellweg oder der Alten Wittener Straße/Suttner-Nobel-Allee hat insgesamt die größte Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs. Hier sind daher eine Aufweitung des Straßenquerschnitts und die Schaffung separater Spuren vorgesehen. Auch in den stärker belasteten Abschnitten der Wittener Straße zwischen Werner Hellweg und Außenring sowie zwischen AS Bochum-Witten und der Einmündung Alte Wittener Straße (Kreuzung Suttener-Nobel-Allee) bleibt die Wittener Straße mehrstreifig je Richtung.
Für die Laerfeldstraße wurde im Nahmobilitätskonzept für Laer die Empfehlung zur Einführung von 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit formuliert, um der Schulwegsicherung und der Radverkehrsführung Rechnung zu tragen. Dieses würde die Laerfeldstraße als Ausweichstrecke unattraktiver machen.
Die beschriebenen Änderungen befinden sich aktuell in der verkehrstechnischen Prüfung.
Das für die Umplanung der Wittener Straße beauftragte Büro Lindschulte konnte nachweisen, dass die Grenzwerte der Streckenbelastungen für eine überbreite Fahrspur je Richtung eingehalten werden. Die Gestaltung der großen Knotenpunkte mit dem Werner Hellweg oder der Alten Wittener Straße/Suttner-Nobel-Allee hat insgesamt die größte Auswirkung auf die Leistungsfähigkeit des Verkehrsablaufs. Hier sind daher eine Aufweitung des Straßenquerschnitts und die Schaffung separater Spuren vorgesehen. Auch in den stärker belasteten Abschnitten der Wittener Straße zwischen Werner Hellweg und Außenring sowie zwischen AS Bochum-Witten und der Einmündung Alte Wittener Straße (Kreuzung Suttener-Nobel-Allee) bleibt die Wittener Straße mehrstreifig je Richtung.
Für die Laerfeldstraße wurde im Nahmobilitätskonzept für Laer die Empfehlung zur Einführung von 30 km/h zulässiger Höchstgeschwindigkeit formuliert, um der Schulwegsicherung und der Radverkehrsführung Rechnung zu tragen. Dieses würde die Laerfeldstraße als Ausweichstrecke unattraktiver machen.
Die beschriebenen Änderungen befinden sich aktuell in der verkehrstechnischen Prüfung.
Die Stadt Bochum und die Bochum Perspektive GmbH als Flächenentwicklerin begleiten die Unternehmen auf MARK 51°7 bereits sehr frühzeitig während der jeweiligen Planungs- und Bauphase bzgl. unterschiedlichster Fragen der Verkehrserschließung und Mobilität. Unter der Voraussetzung einer Förderung durch das Land NRW könnte zukünftig ein Beratungsprozess durch Fachexpert*innen aufgesetzt werden (Betriebliches Mobilitätsmanagement), der für die einzelnen Betriebe individuell abgestimmte Mobilitätskonzepte erarbeitet. Ein entsprechender Förderantrag ist derzeit in Abstimmung und Vorbereitung.
Da die Elternhaltestelle nicht in der Straßenverkehrsordnung verankert ist, hat diese keinerlei rechtliche Bindung. Sie ist eher ein Angebot bzw. eine Empfehlung diese Stellplätze zu nutzen, damit der direkte Bereich vor der Schule von Autos freigehalten wird.
Daher ist es bei der Einrichtung der Elternhaltestelle enorm wichtig, dass diese intensiv begleitet wird und die Eltern für dieses Thema sensibilisiert werden. Die Zufahrt der schmalen Gasse bis zum Schultor wird hierdurch nicht untersagt.
Daher ist es bei der Einrichtung der Elternhaltestelle enorm wichtig, dass diese intensiv begleitet wird und die Eltern für dieses Thema sensibilisiert werden. Die Zufahrt der schmalen Gasse bis zum Schultor wird hierdurch nicht untersagt.
Bislang gibt es an der Wittener Straße überhaupt keine Radwege, und auch überwiegend keine Fußwege. Im Zuge des Umbaus zur Stadtstraße soll es beidseitig sowohl Rad- als auch Fußwege geben. Diese sind in einem sog. „Multifunktionsband“ angeordnet, das auch die Bäume, die Regenwasserrückhaltung und Baumbewässerung sowie naturnahe Pflanzungen beinhaltet. Auch Flächen für Aufenthalt und Radabstellanlagen sind hier integriert.
Die Breite der Radwege liegt beidseitig bei 3,00 m (2,25 m plus 0,75 m Schutzstreifen).
Die Breite der Radwege liegt beidseitig bei 3,00 m (2,25 m plus 0,75 m Schutzstreifen).
Es wird im Detail bei weiterer Planung noch geprüft, ob der Radweg höher liegt oder auf Fahrbahnniveau. Gemäß RAST (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) muss es einen solchen Sicherheitstrennstreifen geben, dieser wurde rechnerisch in der Breite von 3 m bereits berücksichtigt (die Angabe im Querschnitt ist inkl. Sicherheitstrennstreifen).
Die Radverkehrsführung in Richtung Langendreer soll zukünftig entlang der Wittener Straße, von dort in die Robert-Bosch-Straße und weiter zur Alten Wittener Straße geführt werden. Dort besteht dann Anschluss an das NRW-Radnetz in Richtung Langendreer sowie an die Wegeverbindung über die ehemalige Opelbahn in Richtung Langendreer/Werne. Ein weiterer Anschluss aus dem südlichen Technologiequartier auf MARK 51°7 an die Opelbahntrasse in Richtung Westen wird derzeit abgestimmt.
In Richtung Innenstadt gibt es eine Anbindung an den Knotenpunkt Werner Hellweg mit Führung Richtung Werner Hellweg und Dannenbaumstraße.
In Richtung Innenstadt gibt es eine Anbindung an den Knotenpunkt Werner Hellweg mit Führung Richtung Werner Hellweg und Dannenbaumstraße.
Dies wäre mit einem größeren Umbau möglich, ist allerdings mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Bogestra möchte die Gleise in diesem Bereich nicht umplanen – auch weil der vorhandene separate Gleiskörper zu einer flüssigeren Abwicklung des Schienenverkehrs führt.
Die Umnutzung des Kirchengebäudes befindet sich aktuell in der Planungsphase des Eigentümers und sie soll nach aktuellen Planungen durch diesen selbst genutzt werden.
Im ursprünglichen Wettbewerbsbeitrag von skt Umbaukultur wurde eine Ergänzung des Nahversorgungszentrums zunächst lediglich südlich der Verbindungsachse vorgeschlagen. In der Weiterführung der Rahmenplanung durch skt wurden auch Ergänzungsmöglichkeiten nördlich dieser Achse entwickelt, um auch in diesem Bereich eine bauliche Fassung der Wittener Straße als zukünftige Stadtstraße zu ermöglichen sowie Optionen zur Stärkung des Nahversorgungszentrums Laer anbieten zu können. Aus diesem Grund schließt der sich in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 1018 – Versorgungszentrum Alte Wittener Straße – diese Flächen mit ein.
Bei der Höhe der neuen Gebäude zwischen Wittener und Alter Wittener Straße wird davon ausgegangen, dass sich diese auf der Seite der Wittener Straße an der Höhe der Gebäude auf MARK 51°7 orientiert. Zur Alten Wittener Straße hin wäre es auch denkbar, die Gebäudehöhe an die Bestandsbebauung auf der östlichen Seite der Alte Wittener Straße anzupassen, so dass sich u.U. eine Höhenstaffelung innerhalb des Gebäudekörpers von Westen nach Osten ergeben könnte. Dies wird innerhalb des Bebauungsplanverfahrens noch genauer geprüft.
Grundsätzlich ist es wichtig für die Zielerreichung der städtebaulichen Einbindung der Wittener Straße, eine Mindesthöhe der neuen Gebäude auch östlich der Wittener Straße zu erreichen. Bei einem so breiten Straßenraum erreicht man das städtebauliche Ziel nur mit mindestens 4 Geschossen auf möglichst großer Länge entlang der Wittener Straße, sonst wird die Wittener Straße auch in Zukunft nicht als Stadtstraße wahrgenommen. Neue Fußwege und Radwege und Baumpflanzungen reichen dann nicht aus.
Grundsätzlich ist es wichtig für die Zielerreichung der städtebaulichen Einbindung der Wittener Straße, eine Mindesthöhe der neuen Gebäude auch östlich der Wittener Straße zu erreichen. Bei einem so breiten Straßenraum erreicht man das städtebauliche Ziel nur mit mindestens 4 Geschossen auf möglichst großer Länge entlang der Wittener Straße, sonst wird die Wittener Straße auch in Zukunft nicht als Stadtstraße wahrgenommen. Neue Fußwege und Radwege und Baumpflanzungen reichen dann nicht aus.
Es gibt zwei Flächen, für die eine Ansiedlung aus dem Bereich Einzelhandel vorgesehen ist. Diese befinden sich entlang der Wittener Straße sowohl südlich als auch nördlich der neu entstehenden Verbindungsachse.
Der vorhandene Einzelhandel soll gemäß den Zielsetzungen der Stadt Bochum möglichst erhalten und durch die gewünschte Erweiterung des Nahversorgungsbereichs ergänzt werden. Aufgrund der Ansiedlungen von Arbeitsplätzen auf MARK 51°7 und der zukünftig neuen Bewohner*innen im Bereich Ostpark wird eine höhere Nachfrage erwartet.
Diese Verhandlungen finden insbesondere zwischen den privaten Eigentümern und potenziellen Investoren statt. Aktuell kann die Stadtverwaltung hierzu keine konkreten Angaben machen. Mit dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 1018 – Versorgungszentrum Alte Wittener Straße – haben Stadtverwaltung und Politik jedoch das Signal gegeben, dass Einzelhandelsentwicklungen an dieser Stelle grundsätzlich begrüßt werden.
Ein Bauvorhaben dieser Größenordnung ist ohne einen entsprechenden Bebauungsplan nicht zulässig. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen neue Einzelhandelsansiedlungen geplant sind.
Es gibt noch keine Planung zu konkreten Angeboten im Bereich der Wittener und Alten Wittener Straße. Im Zusammenhang mit der Konkretisierung und insbesondere den Überlegungen der Investoren wird sich herausstellen, welche Angebote konkret sinnvoll und tragfähig sind. Grundsätzlich wird es aufgrund der zahlreichen Betriebe auf MARK 51°7 zukünftig zu einer deutlich höheren Nachfrage nach gastronomischen Angeboten kommen, so dass die Gefahr einer ökonomisch nachteiligen Dopplung von Angeboten reduziert ist.
Die Anlieferung kann über die Suntumer Straße aus Richtung Werner Hellweg oder über die neue Anbindung von der Wittener Straße aus erfolgen. Dies ist auch abhängig vom Investor (Gebäudeneubau).
Der Investor des neuen Nahversorgers muss die Parkplätze für diesen Bereich vorsehen.
An der Wittener Straße gibt es aktuell und auch zukünftig keine Parkplätze. Im Bereich der Alten Wittener Straße sind im Bereich zwischen der Straße „Am Kreuzacker“ bis zur Verbindungsachse keine Parkplätze bzw. max. für Carsharing geplant. Aktuell gibt es von der Kirche bis zur abknickenden Vorfahrt an der Ostseite 22 Parkplätze plus 7 längs-Parkstände (ab Einmündung am Kreuzacker), an der Westseite 38 Parkplätze.
Die Stadtverwaltung ist sehr an dem Erhalt dieses Angebotes im Stadtteil interessiert und wird den Eigentümer der Immobilie bei der Suche nach einer Alternative im Stadtteil im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten unterstützen.
Der Umbau des Lahariplatzes ist als Maßnahme im ISEK vorgesehen, jedoch aktuell noch nicht in der konkreten Planung. Sobald diese startet, wird es auch ein separates Beteiligungsverfahren geben. Aufgrund seiner zentralen Lage wird der Lahariplatz jedoch auch in angrenzenden Planungen oder übergreifenden Planungen immer wieder mitgedacht.
Im Rahmen der aktuellen Planungen ist es ein wesentliches Ziel, den Lahariplatz mit der neu zu schaffenden Verbindungsachse zu verknüpfen – und dadurch zu stärken.
Die Fläche des bisherigen Spielplatzes wird in der aktuellen Vorplanung für die Schaffung einer großzügigen Verbindung zum Lahariplatz benötigt. Es soll aber in den Klimagärten der Quartiersachse ein Spielpunkt insbesondere für Kleinkinder verortet werden.
Für ältere Kinder werden durch den Umbau des Schulhofs sowie dessen Umgebung vielfältige Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten geschaffen.
Inwieweit auch auf dem Lahariplatz ein Spielangebot neu entsteht, ist in der ausstehenden Planung zum Lahariplatz zu klären.
Das Wasserbecken ist in den Planungen für MARK 51°7 enthalten.
Zur Planung der Opeltrasse ist aktuell durch den Projektentwickler NRW.URBAN der Auftrag an ein Planungsbüro vergeben worden. Dieses erarbeitet eine Vorentwurfsplanung, auf deren Grundlage dann Fördermittel zur Umsetzung beantragt werden (Juni 2021)